Verwandte Pflegeeltern im Kanton Zürich

Wussten Sie, dass rund 40% der Pflegekinder im Kanton Zürich bei Verwandten leben?

Grosseltern, erwachsene (Halb-)Geschwister, Tanten oder Onkel übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe. Doch auch verwandte Pflegeeltern benötigen eine Bewilligung, wenn sie ein Kind länger als drei Monate bei sich aufnehmen möchten.

Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) des Kantons Zürich ermöglicht verwandten Pflegeeltern, bei Bedarf eine sozialpädagogische Begleitung in Anspruch zu nehmen. Und genau da setzt Espoir an – wir empfehlen allen Pflegeeltern, insbesondere den verwandten, eine kontinuierliche Begleitung des Pflegeverhältnisses.

Wir verstehen die Balance zwischen Privatheit und dem öffentlichen Auftrag der Pflegeelternschaft. Deshalb möchten wir sicherstellen, dass verwandte Pflegeeltern frühzeitig unsere Unterstützung erhalten. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine begleitende Organisation wie Espoir oft erst dann eingebunden wird, wenn es schon krisenhaft ist.

Ein Beispiel einer Verwandten-Pflegefamilie, die von Espoir begleitet wird, lesen sie hier.

 

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